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Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. Schiedsgerichtsbarkeit - Schlichtung

Schiedsverfahren
 

SCHIEDSVERFAHREN – VORAUSSETZUNGEN

 


Ein Schiedsverfahren setzt regelmäßig voraus, dass sich die Parteien einer sog. Schiedsvereinbarung unterwerfen. Darin wird festgelegt, dass man anstelle eines langwierigen Prozesses vor den staatlichen Gerichten eine zügige und kompetente Klärung vor dem Schiedsgericht sucht.

Ein vorbereiteter Text für eine solche Schiedsvereinbarung ist bei den Downloads zu finden.

Im Erbrecht gilt zusätzlich die Besonderheit, dass der Erblasser in seinem Testament verbindlich anordnen kann, dass sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit seinem Tod dem Schiedsgericht unterworfen sein sollen. Eine Klage vor einem staatlichen Gericht wird dann unzulässig.

Eine Formulierung für eine entsprechende Anordnung könnte lauten:

Schiedsklausel für ein Einzeltestament

"Ich ordne an, dass alle Streitigkeiten, die durch meinen Erbfall hervorgerufen werden, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e. V., 74918 Heidelberg/Angelbachtal, www.dse-erbrecht.de, unterworfen sind."

Schiedsklausel für ein Ehegattentestament

"Wir ordnen an, dass alle Streitigkeiten, die durch unsere Erbfälle hervorgerufen werden, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e. V., 74918 Heidelberg/Angelbachtal, www.dse-erbrecht.de, unterworfen sind."

 
 
© 2010 Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V.