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Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten (DSE e.V.) wurde im Jahre 1998 auf Initiative der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. unter Federführung von Herrn Walter Krug, Vorsitzender Richter LG Stuttgart, und Herrn Notariatsdirektor a.D. Dr. Heinrich Nieder gegründet.
Der Institutionalisierung der Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht lag der Gedanke zugrunde, dass die zum Großteil hohen Vermögenswerte auf dem Weg in die nächste Generation in öffentlichen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten vielfach zerstritten werden. So liegen die Kosten allein in einer ersten Instanz vor den ordentlichen Gerichten bei ca. 20 % des Vermögenswertes.
Gerade im Bereich des Erbrechts und dem Recht der Vermögensnachfolge kommt es aufgrund der häufig ungenauen letztwilligen Verfügungen des Erblassers zu Streitigkeiten unter den Bedachten.
Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht will die oft über mehrere Jahre wenn nicht gar Jahrzehnte andauernden Streitigkeiten auf einen erstinstanzlichen und somit zeitlich überschaubaren in der Regel nur wenige Monate dauernden Schiedsverfahrensweg beschränken. Darüber hinaus wird die zu den schwierigsten Gebieten des Zivilrechts zählende Erbrechtsmaterie ausschließlich von spezialisierten Fachleuten als Schiedsrichtern wahrgenommen. Durch die Wahl des Schiedsverfahrens der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht wird zum einen eine genaue Bemessung des Kostenumfangs möglich, zum anderen sind die Kosten erheblich geringer als in einem langen Instanzenzug vor den ordentlichen Gerichten.
DSE e.V.
Der Vorstand
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