 |
|
 |
ZIELE UND VORTEILE DER DSE |
 |
 |
 |
 |
| |
Die DSE ersetzt das staatliche Gericht auf dem Gebiet des Erbrechts vollständig und beschränkt die Streitigkeiten unter den Bedachten auf eine Instanz, und somit auf ein zeitlich überschaubares Verfahren.
Bei den Schiedsrichtern handelt es sich um auf das Erbrecht spezialisierte Juristen.
Grundsatz der Parteiöffentlichkeit
Das Schiedsverfahren ist ein nicht öffentliches Verfahren, d. h. Interna aus den Beziehungen der Konfliktparteien werden nicht vor einer breiten Öffentlichkeit erörtert.
Eine Entscheidung innerhalb kurzer Zeit dient dem Familienfrieden und entspricht dem Interesse des Erblassers. Die sich im Nachlas befindlichen Wirtschaftgüter sind kurzfristig verfügbar.
Vermeidung langwieriger und kostspieliger Prozesse und damit der Nachlasszerschlagung.
|
|
 |
 |
 |
| |
Was bezweckt die DSE?
Die Öffentlichkeit über die Vorteile einer Schiedsgerichtsbarkeit im Erbrecht, nämlich kurzfristige und effiziente Durchführung von Prozessverfahren, kostengünstige Prozessgestaltung, Streitschlichtung, Erhaltung des Familienfriedens, zu informieren.
Eine funktionsfähige Einrichtung für eine zügige und kostengünstige Abwicklung von Erbstreitigkeiten in nur einem Instanzenzug zur Verfügung zu stellen.
Dafür Sorge zu tragen, dass nur fachlich hoch qualifizierte auf dem Gebiet des Erbrechts spezialisierte Schiedsrichter, zur Verfügung gestellt und ausgebildet werden.
|
|
 |
 |
 |
| |
Welche Vorteile bietet die DSE gegenüber dem ordentlichen Gericht?
Beschränkung der Streitigkeiten auf eine Instanz.
Schiedsrichter sind auf das Erbrecht spezialisierte Juristen.
Ausschluss der Öffentlichkeit (nur Parteiöffentlichkeit).
Entscheidung innerhalb von 6 Monaten.
Verfahren ist kostengünstiger als beim ordentlichen Gericht.
|
|
 |
|
 |
|