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Was kostet ein Schiedsverfahren

Die Kosten des schiedsrichterlichen Verfahrens setzen sich zusammen wie folgt:

  • Verfahrensgebühr
  • Schiedsrichtervergütung
  • Auslagen, insbesondere Anwalts- und ggf. Sachverständigenkosten

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem sogenannten Streitwert, also dem Wert der Sache, um die die Beteiligten streiten.

Anders als vor dem Landgericht besteht vor dem Schiedsgericht kein Anwaltszwang, wenngleich bei komplexen Fällen eine Vertretung durch einen Anwalt empfehlenswert erscheint. Die Anwaltskosten sind daher in der Gebührentabelle enthalten.

Wer das Schiedsverfahren gewinnt, kann vom Gegner alle Kosten zurückverlangen.





  
© 2020 Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. | Partnerschaft mit Rudolf & Kollegen