Ziele der DSE

Die DSE hat sich zum Ziel gesetzt, eine kompetente und hochspezialisierte, dabei aber weitestmögliche unbürokratische Möglichkeit zur rechtsverbindlichen Streitbeilegung zu etablieren.

Um dieses Ziel zu erreichen, stellt die DSE eine organisatorische Plattform für Schiedsverfahren zur Verfügung, die insbesondere durch erfahrene Experten als Schiedsrichter und eine erprobte Schiedsordnung getragen wird.

Die DSE legt bei der Auswahl der Schiedsrichter höchste fachliche Maßstäbe an. Nur so kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es für die Verfahrensbeteiligten oft um persönliche Schicksale und hochemotionale Sachverhalte geht, bei denen nicht selten enorme Vermögenswerte auf dem Spiel stehen. Die Expertise der ernannten Schiedsrichter ist deshalb regelmäßig durch jahrelange einschlägige Spezialisierung, den Abschluss eines Prüfungslehrgangs und entsprechende Publikationen auf dem Gebiet des Erbrechts belegt.

Die Etablierung der regionalen Geschäftsstellen, verteilt über die gesamte Bundesrepublik stellt sicher, dass die Schiedsgerichtsbarkeit allen Bürgern des Landes zur Verfügung steht. Ist ein Schiedsverfahren gewünscht oder testamentarisch angeordnet, so sind die Bundesgeschäftsstelle oder die regionalen Geschäftsstellen der richtige Ansprechpartner. Eine Liste der einzelnen Geschäftsstellen finden Sie hier.

Den Verhandlungsort bestimmt regelmäßig der eingesetzte Schiedsrichter unter Berücksichtigung der Wünsche und Wohnorte der Parteien.

Vorteile des Schiedsverfahrens

Die Durchführung eines Schiedsverfahrens bietet gegenüber dem Gang vor die staatlichen Gerichte zahlreiche Vorteile. Neben der „mediativen" Atmosphäre, die im Gegensatz zu staatlichen Gerichtsverfahren regelmäßig eine geringere psychische Belastung für die beteiligten Parteien darstellt, haben sich im Laufe der Jahre im Wesentlichen vier essentielle Punkte herauskristallisiert:

Kurze Verfahrensdauer

Verfahren vor den ordentlichen Gerichten ziehen sich häufig über mehrere Jahre hin. Zur ohnehin schon langen Verfahrensdauer aufgrund der Überlastung der Gerichte kommen oft unzählige Beweisanträge, Gutachten, Gegengutachten, etc. Ist dann endlich das begehrte Urteil gefallen, steht regelmäßig der Gang in die nächste Instanz an.

Bis zu einer endgültigen rechtskräftigen Entscheidung sind die Parteien das Streiten vor Gericht oft derart leid, dass sie schon fast gewillt wären auf das Erstrittene zu verzichten, nur um die Sache endlich abschließen zu können.

Dem wirkt die Institution der Schiedsgerichtsbarkeit entgegen. Durch die Dynamik im Schiedsgerichtsverfahren und weil die Schiedsrichter unabhängig terminieren können, endet die überwiegende Mehrzahl der Schiedsverfahren bereits nach wenigen Monaten. Da es keine zweite Instanz gibt ist das Verfahren mit dem für die Parteien verbindlichen Schiedsspruch unmittelbar beendet.

Hohe Kompetenz

Während die staatlichen Gerichte aufgrund von jährlich tausenden Verfahren und dem damit einhergehenden Erledigungsdruck regelmäßig weder in der Lage noch Willens sind, sich mit den einzelnen Fällen eingehend und vertieft zu befassen, sind sich die Schiedsrichter der DSE ihrer enormen Verantwortung bewusst und setzen sich mit jedem Fall eingehend und vertieft auseinander, um der Bedeutung der Sache für die Parteien gerecht zu werden.

Bei den staatlichen Gerichten gibt es für das Erbrecht kein Fachgerichtsbarkeit (wie bspw. die Finanzgerichte für das Steuerrecht) im Erbrecht gibt. Dies kann in Extremfällen dazu führen, dass der staatlich eingesetzte Richter, der nun über Ihren Erbrechtsfall zu entscheiden hat, zuvor über Jahre hinweg ausschließlich Fälle in einem anderen Rechtsgebiet bearbeitet hat und sich erst seit kurzer Zeit mit dem Erbrecht zu beschäftigen hat.

Demgegenüber sind die Schiedsrichter der DSE ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Erbrechts. Bei der Auswahl der Schiedsrichter wird insbesondere auf eine langjährige praktische Erfahrung Wert gelegt, die durch eine entsprechende Ausbildung und das Bestehen einschlägiger Prüfungen, sowie Publikationen und Vorträge in juristischen Fachkreisen belegt wird.

Überschaubare Koste

Die Kosten für die Durchführung eines Schiedsverfahrens fallen im Regelfall wesentlich geringer aus, als in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten. Es fallen Gerichtsgebühren nur ein einziges Mal an, da es nur eine Instanz gibt. in einem staatlichen Gerichtsverfahren dagegen erhöhen sich die Kosten mit jeder weiteren Instanz um teilweise erhebliche Beträge. Zudem besteht im Schiedsverfahren kein Anwaltszwang, es kann also grundsätzlich sehr kostensparend durchgeführt werden. Dennoch ist in der Praxis vor allem in komplexeren Fällen die Vertretung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.

Diskretion des Verfahrens

Während vor den staatlichen Gerichten der Öffentlichkeitsgrundsatz gilt, was bedeutet, dass der Verhandlung grundsätzlich auch dritte Personen als Zuschauer beiwohnen dürfen, ist das Schiedsverfahren ein nichtöffentliches Verfahren. So kann sichergestellt werden, dass die im Erbrecht oft sensiblen Inhalte aus den Beziehungen der Konfliktparteien untereinander oder zum jeweiligen Erblasser äußerst diskret behandelt und nicht einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.